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Zuschüsse für den Sommer 2020

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Das Landesjugendpfarramt der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gewährt Zuschüsse zu Maßnahmen der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gemäß der geltenden Richtlinie.

Wir wollen die vorhandenen Ressourcen bedarfsgerecht einsetzen und so die Kinder- und Jugendarbeit dort unterstützen, wo eine besondere Unterstützung benötigt wird.

Lucas Söker, Geschäftsführer

Mit Blick auf die Corona-Krise und deren Folgen hat das Landesjugendpfarramt Anfang Mai 2020 bekannt gegeben, die Zuschüsse für Maßnahmen in den Sommerferien zu verdoppeln.
Dies geschah im Blick darauf, dass Alternativangebote höhere Kosten durch größeren Raumbedarf, Hygienevorschriften und kurzfristige Buchungen verursachen werden.

Rückmeldungen und gegenwärtige Corona-Vorgaben zeigen, dass eine einfache Verdopplung von Zuschüssen keine bedarfsgerechte Förderung der Kinder- und Jugendarbeit ermöglicht.

Landesjugendpfarramt ergänzt Förderrichtlinie

Mit Wirkung vom 24. Juli 2020 ergehen daher einige Ergänzungen zur Zuschussrichtlinie für Maßnahmen im Zeitraum vom 16. Juli bis einschließlich 26. August 2020:

1.8. Ergänzung:
Zuschussanträge für den Zeitraum vom 16. Juli bis einschließlich 26. August 2020 müssen dem Landesjugendpfarramt bis zum 1. Oktober 2020 vollständig vorliegen.

2.1. Ergänzung:
Für Konfirmandenfreizeiten, Freizeiten und Fahrten im Zeitraum vom 16. Juli bis einschließlich 26. August 2020 wird ein Zuschuss von 10,00 € pro Tag und Teilnehmer*in gewährt. Leiter*innen und Teamer*innen mit Juleica (Juleica-Nummer ist anzugeben) werden in diesem Zeitraum mit 20,00 € pro Tag und Person gefördert.

2.2. Ergänzung:
Für Maßnahmen im Zeitraum vom 16. Juli bis einschließlich 26. August 2020 ergeht folgende Ergänzung:

  • 3 bis 6 Stunden Bildungsarbeit pro Tag: 5,00 € je Teilnehmer*in / 10,00 € je Leiter*in/Teamer*in mit Juleica
  • über 6 Stunden Bildungsarbeit pro Tag: 10,00 € je Teilnehmer*in / 20,00 € je
    Leiter*in/Teamer*in mit Juleica

Alle übrigen Punkte behalten unverändert ihre Gültigkeit

Das Antragsverfahren bleibt von diesen Ergänzungen ebenfalls, mit Ausnahme der Frist, unverändert. Alle Informationen dazu stehen im Infoportal des Landesjugendpfarramts mit den notwendigen Unterlagen zur Verfügung.

Ansprechpartner*in für Rückfragen

Lucas Söker, Referent
Geschäftsführung und Öffentlichkeitsarbeit – 100%

0156 78558052
0441-7701.404
lucas.soeker@ejo.de

Twitter: @lucassoeker

Bild: Lisa Wraase


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